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Prüfungen Gesundheits- und Krankenpflege

Die staatliche Prüfung für die Ausbildung umfasst jeweils einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil

Schriftlicher Teil der Prüfung

Der schriftliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Themenbereiche:

  • Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen erkennen, erfassen und bewerten,
  • Pflegemaßnahmen auswählen, durchführen und auswerten,
  • Pflegehandeln an pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen, Qualitätskriterien, rechtlichen Rahmenbestimmungen sowie wirtschaftlichen und ökologischen Prinzipien ausrichten.


Der Prüfling hat zu diesen Themenbereichen in jeweils einer Aufsichtsarbeit schriftlich gestellte Aufgaben zu bearbeiten. Die Aufsichtsarbeiten dauern jeweils 120 Minuten. Der schriftliche Teil der Prüfung ist an drei Tagen durchzuführen. Die Aufsichtführenden werden von der Schulleitung bestellt.

Mündlicher Teil der Prüfung

Der mündliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Themenbereiche:

  • Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheits- und pflegerelevanten Fragen fachkundig gewährleisten,
  • berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu bewältigen,
  • bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken und in Gruppen und Teams zusammenarbeiten.

In der mündlichen Prüfung hat der Prüfling anwendungsbereite berufliche Kompetenzen nachzuweisen. In die Prüfung sind dabei die Differenzierungsphase in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie die in Anlage 1 Buchstabe A genannten Wissensgrundlagen einzubeziehen.

Die Prüflinge werden einzeln oder in Gruppen bis zu vier geprüft. Die Prüfung soll für den einzelnen Prüfling zu jedem o.g. genannten Themenbereich mindestens 10 Minuten und nicht länger als 15 Minuten dauern.

Praktischer Teil der Prüfung

Der praktische Teil der Prüfung erstreckt sich auf die Pflege einer Patientengruppe von höchstens vier Patientinnen oder Patienten. Der Prüfling übernimmt in dem Fachgebiet seines Differenzierungsbereichs , in dem er zur Zeit der Prüfung an der praktischen Ausbildung teilnimmt, alle anfallenden Aufgaben einer prozessorientierten Pflege einschließlich der Dokumentation und Übergabe. In einem Prüfungsgespräch hat der Prüfling sein Pflegehandeln zu erläutern und zu begründen sowie die Prüfungssituation zu reflektieren.

Dabei hat er nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die während der Ausbildung erworbenen Kompetenzen in der beruflichen Praxis anzuwenden sowie befähigt ist, die Aufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege eigenverantwortlich auszuführen.

Die Auswahl der Patientinnen oder Patienten sowie die Auswahl des Fachgebietes, in dem die praktische Prüfung durchgeführt wird, erfolgt durch eine Fachprüferin oder einen Fachprüfer im Einvernehmen mit der Patientin oder dem Patienten und dem für die Patientin oder den Patienten verantwortlichen Fachpersonal. Der praktische Teil der Prüfung soll für den einzelnen Prüfling in der Regel in sechs Stunden abgeschlossen sein; er kann auf zwei aufeinander folgende Tage verteilt werden.


Ansprechpartner

Michael Steinhoff
Leiter der Krankenpflegeschule

Telefon:
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E-Mail: Michael Steinhoff

KlinikumStadtSoest
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59494 Soest

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