Die staatliche Prüfung für die Ausbildung umfasst jeweils einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil
Die Prüflinge werden einzeln oder in Gruppen bis zu 5 geprüft. In den Themenbereichen soll der Prüfling nicht länger als jeweils 10 Minuten geprüft werden.
Der praktische Teil der Prüfung erstreckt sich auf die Pflege einer Patientin oder eines Patienten in einer stabilen Pflegesituation. Der Prüfling übernimmt alle Aufgaben für die Durchführung von Pflegemaßnahmen auf der Grundlage der Pflegeplanung von Pflegefachkräften einschließlich der Dokumentation. In einem Prüfungsgespräch hat der Prüfling sein Pflegehandeln zu erläutern und zu begründen sowie die Prüfungssituation zu reflektieren. Dabei hat er nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die während der Ausbildung erworbenen Kompetenzen in der beruflichen Praxis anzuwenden sowie befähigt ist, die Aufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz gemäß § 3 auszuführen.

Michael Steinhoff
Leiter der Krankenpflegeschule
Telefon:
02921-902083 (Sekretariat)
E-Mail: Michael Steinhoff
KlinikumStadtSoest
Gesundheits- und Krankenpflegeschule
Senator-Schwartz-Ring 8
59494 Soest

© 2006-2012 KlinikumStadtSoest gGmbH | Impressum
Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Oliver Lehnert
HBR 7936 Amtsgericht Arnsberg
Senator-Schwartz-Ring 8 · 59494 Soest
Telefonzentrale: 02921-9-00 · Telefax: 02921-65620
powered by WebEdition 6.0.0.5